Aufgrund der allgemeinen Verfügung des Landkreis Osnabrück, die wegen der Erreichung der Warnstufe 1 ab dem 29.08.2021 in Kraft tritt gilt bei uns im Indoor-Bereich auch ab sofort die 3G-Regelung!
Das bedeutet, dass bei Sportangeboten und Veranstaltungen des TSV Westerhausen in der alten und neuen Sporthalle, im Spiegelraum „TSV-Vital“, im Fitness-Studio „TSV-Fit“ sowie im „TSV-Treff“, als auch im Jugendraum/Thekenraum am Sportplatz nur vollständig Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete teilnehmen dürfen. Die Entsprechenden Nachweise werden durch die Trainer/-in oder Übungsleiter/-in kontrolliert und dokumentiert!
Gleiches gilt auch für die zuständigen Trainer und Übungsleiter. Auch haben die Trainer und Übungsleiter des jeweiligen Sportangebotes für die Umsetzung der 3G-Regelung Sorge zu tragen und sind angehalten, Personen, die dieser Vorgabe nicht entsprechen, nicht am Sportbetrieb teilnehmen zu lassen.
Für Kinder unter 6 Jahren und Schulkinder/Jugendliche, die im Schulbetrieb regelmäßig und verlässlich getestet werden, gilt diese Regelung nicht.
( siehe auch unsere Hygienerichtlinien auf unserer Homepage)